Für verschiedenste Bauvorhaben wie Neubau Umbau Sanierung oder Abbruch bieten wir Ihnen die komplette Planung mit Abdeckung der Leistungsphasen nach HOAI an.

1 - Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung
  • Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassung der Ergebnisse

2 - Vorplanung

  • Grundlagenanalyse
  • Abstimmung der Zielvorstellungen
  • Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter - Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung
  • Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung

3 - Entwurfsplanung

  • Bearbeiten des Planungskonzeptes
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung und Kostenkontrolle

4 - Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
  • Einreichen des Baugesuches
  • Begleitung des Genehmigungsverfahrens

5 - Detail- und Ausführungsplanung

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
  • Ausführungspläne - Detail- und Konstruktionszeichnungen
  • Einarbeiten von Fachplanungen
6 - Mitwirkung bei der Vergabe
 
  • Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke
7 - Vergabe
 
  • Einholen, Prüfen und Auswerten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels
  • Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Kostenanschlag und Kostenkontrolle
8 - Bauüberwachung
 
  • Überwachen und Koordinieren der Ausführung
  • Aufstellung Fortschreiben eine Zeitplanes
  • Führen eines Bautagebuches
  • Abnahme von Bauleistungen, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle
  • Organisation behördlicher Abnahmen
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Gewährleistungsfirsten
9 - Objektdokumentation
 
  • Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Zusammenstellung zeichnerischer und textlicher Unterlagen
Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Steven Schlender, Dipl. Ing. (FH) Thomas Heiser
ib@schlender-heiser.de

Wärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV bei Neubauten und umfangreicheren Modernisierungen anzufertigen. Zumeist verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag oder innerhalb einer kurzen Frist nach Baubeginn. Der Wärmeschutznachweis besteht im Regelfall aus einem Energieausweis nach §16 EnEV und einer ausführlichen Dokumentation des Rechenganges. Der Energieausweis kann selbstverständlich auch für die Vermietung und den Verkauf des Gebäudes genutzt werden. Verfahren und Berechtigungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Durchführungsverordnungen der Bundesländer geregelt.

Ansprechpartner

Emily Pfefferkorn
ib@schlender-heiser.de

Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es immer gut zu wissen was diese Immobilie wirklich Wert ist. Dazu erstellen wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten für das entsprechende Objekt. Im Rahmen der Verkehrswertermittlung.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Thomas Heiser
ib@schlender-heiser.de

Schallschutz hat das Ziel den Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Im Zuge der Planung von Bauvorhaben erfordert es die Bauordnung einen solchen Nachweis zu erstellen. Die Erstellung des Schallschutznachweises erfolgt durch uns nach DIN 4109.

Ansprechpartner

Emily Pfefferkorn
ib@schlender-heiser.de

Um das Ziel der Baustellenverordnung, die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle, wirkungsvoll umzusetzen, muss der Bauherr seinen Verpflichtungen frühzeitig nachkommen und bereits in der Planung die Grundlagen für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf schaffen.

Unsere erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (SiGeKo) helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Steven Schlender, Dipl. Wirtsch. Ing. (FH) Mathias Dennhardt
ib@schlender-heiser.de

Brandschutzkonzepte sind dann erforderlich wenn von den baurechtlichen Forderungen abgewichen werden soll oder sich um eine Gebäude handelt mit besonderer Art und Nutzung handelt. (z.B. Industriebau, Schulen, Krankenhaus, Versammlungsstätten). In Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien der Bauaufsicht und der Feuerwehr entwickeln wir individuelle Brandschutzkonzepte für Neu- und Umbau sowie Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen während der Planungsphase.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Steven Schlender, Dipl. Ing. (FH) Thomas Heiser
ib@schlender-heiser.de

Feuerwehrpläne werden von uns nach DIN 14095 erstellt und sind durch den Betreiber oder den Eigentümer mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Feuerwehrpläne bestehen aus allgemeinen Objektinformationen mit Übersichtsplänen und Geschossplänen, welche zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen dienen sollen. Die Feuerwehrpläne sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten müssen von einer sachkundigen Person mind. aller 2 Jahre überprüft werden. Flucht- und Rettungswegepläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt. Diese enthalten alle wichtigen Informationen welche ein Benutzer im Brandfall/Notfall benötigt.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Carlo Sobisch
ib@schlender-heiser.de

Die Erstellung eines Flächennutzungsplanes soll der Städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden dienen. Ein Flächennutzungsplan ist die 1. Stufen der Bauleitplanung. In dem Plan werden die bestehenden und die in der Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt. Es ist damit eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Thomas Heiser, Dipl. Ing. (FH) Carlo Sobisch
ib@schlender-heiser.de

Ein Bebauungsplan ist die 2. Stufe der Bauleitplanung. Dieser soll die Art und Weise der möglichen Bebauung in einem abgegrenzten Gebiet regeln. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung können die Gemeinden mit den Bebauungsplänen die städtebauliche Entwicklung steuern.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Thomas Heiser, Dipl. Ing. (FH) Carlo Sobisch
ib@schlender-heiser.de

Das Grundgerüst eines jeden Bauwerks ist sein Tragwerk. Damit ist es eines der elementaren Aufgaben im Bauplanungsprozess. Das Tragwerk muss den Anforderungen bezüglich der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit über seine gesamte Lebensdauer erfüllen. Für allgemeine Hochbauten haben wir Partnerbüros die Ihnen gemäß den Leistungsphasen der HOAI die notwendigen Unterlagen erstellen. Die erforderliche Koordination zwischen Gebäudeplanung und Tragwerksplanung wird durch uns übernommen.

1-2 Grundlagenermittlung/Vorplanung
3-4 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
5 Ausführungsplanung

Ansprechpartner

Dipl. Ing. (FH) Steven Schlender
ib@schlender-heiser.de

Durch den Einsatz eines Laica Laserscanners BLK 360, erstellen wir digitales Aufmaß von Gebäuden. Die durch den Laserscan erzeugte dreidimensionale Punktwolke kann vielfältig weiterverarbeitet werden.
Auf Wunsch können aus den Laserscans 2D oder 3D CAD Daten erzeugt werden.

Ansprechpartner
Dipl. Ing. (FH) Steven Schlender
ib@schlender-heiser.de