UNSERE LEISTUNGEN

Für verschiedenste Bauvorhaben wie Neubau Umbau Sanierung oder Abbruch bieten wir Ihnen die komplette Planung mit Abdeckung der Leistungsphasen nach HOAI an.

1 – Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung
  • Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassung der Ergebnisse

2 – Vorplanung

  • Grundlagenanalyse
  • Abstimmung der Zielvorstellungen
  • Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter – Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung
  • Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung

3 – Entwurfsplanung

  • Bearbeiten des Planungskonzeptes
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung und Kostenkontrolle

4 – Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
  • Einreichen des Baugesuches
  • Begleitung des Genehmigungsverfahrens

5 – Detail- und Ausführungsplanung

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
  • Ausführungspläne – Detail- und Konstruktionszeichnungen
  • Einarbeiten von Fachplanungen
6 – Mitwirkung bei der Vergabe
  • Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke
7 – Vergabe
  • Einholen, Prüfen und Auswerten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels
  • Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Kostenanschlag und Kostenkontrolle
8 – Bauüberwachung
  • Überwachen und Koordinieren der Ausführung
  • Aufstellung Fortschreiben eine Zeitplanes
  • Führen eines Bautagebuches
  • Abnahme von Bauleistungen, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle
  • Organisation behördlicher Abnahmen
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Gewährleistungsfirsten
9 – Objektdokumentation
  • Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Zusammenstellung zeichnerischer und textlicher Unterlagen

Ansprechpartner

In Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien der Bauaufsicht und der Feuerwehr entwickeln wir individuelle Brandschutzkonzepte für Neu- und Umbau sowie Nutzungsänderungen von sämtlichen baulichen Anlagen in allen Bundesländern.

1 – Erfordernis

Egal ob Neubau oder Nutzungsänderung – meist ist zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit ein Brandschutzkonzept erforderlich.

Dieses stellt sicher, dass das gesetzliche und individuelle Sicherheitsniveau im Brandfall erreicht wird.

2 – Unsere Leistungen

  • an jeweilige Nutzung angepasste individuelle Beratung
  • Erstellung eines praxisnahen und lösungsorientierten Brandschutzkonzeptes
  • Abstimmung mit den jeweiligen Prüfbehörden und Ämtern
  • Betreuung im Baubetrieb
  • Brandschutzdokumentation

3 – Ihre Vorteile

  • effiziente und individuelle Lösungen 
  • sicherer Schutz im Brandfall
  • Rechtssicherheit
  • Kostensicherheit bei frühem Einbezug des Brandschutzplaners

Ansprechpartner

1 – Erfordernis

Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegpläne können entweder bei der Genehmigung gefordert werden oder das Erfordernis ergibt sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

2 – Feuerwehrpläne

  • Erstellung nach DIN 14095
  • FW-Pläne sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen
  • Sie bestehen aus einem Textteil und den Plänen
  • FW-Pläne sind immer aktuell zu halten und müssen mind. aller 2 Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden

3 – Flucht- und Rettungswegpläne

  • Erstellung nach DIN ISO 23601
  • FR-Pläne sind im Objekt sichtbar auszuhängen
  • Sie geben den Nutzern alle wichtigen Informationen für einen Brandfall/Notfall

4 – Unsere Leistungen

  • Erstellung von FW- und FR-Plänen
  • Überprüfung von FW-Plänen
  • Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle

Ansprechpartner

1 – Erfordernis

Wärmeschutznachweise sind in folgenden Fällen erforderlich und können von der örtlichen Baubehörde gefordert werden:

  • Neubau
  • Umfassende Sanierung
  • Änderung einzelner Bauteile
  • Erweiterung und/oder Ausbau

 

Energieausweise sind beispielsweise für Vermietung oder Verkauf von Gebäuden erforderlich oder werden gefordert. Man unterscheidet dabei zwei Arten von Energieausweisen:

  • Energieverbrauchsausweis
  • Energiebedarfsausweis
 
Wir beraten Sie gerne welcher Fall auf Sie zutrifft und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.

2 – Unsere Leistungen

  • Erstellung von Energieausweisen
  • Energetischen Berechnung / Wärmeschutzberechnungen

3 – Welcher Energieausweis passt zu Ihnen?

Um zu testen, welcher Energieausweis für Sie in frage kommt, klicken Sie auf folgenden Link oder scannen Sie den QR-Code:

Hier geht es zum Formular

Ansprechpartner

Schallschutz hat das Ziel den Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Die Erstellung des Schallschutznachweises erfolgt durch uns nach DIN 4109.

1 – Erfordernis

Ein Schallschutznachweis kann entweder vom Bauherrn gefordert werden oder von der Baubehörde.

2 – Unsere Leistungen

  • Schallschutznachweis nach DIN 4109

Ansprechpartner

1 – Erfordernis

Um das Ziel der Baustellenverordnung, die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle, wirkungsvoll umzusetzen, muss der Bauherr seinen Verpflichtungen frühzeitig nachkommen und bereits in der Planung die Grundlagen für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf schaffen.

2 – Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Erstellung eines SiGe-Plan
  • Die Baubetreuung vor Ort

Ansprechpartner

1 – Erfordernis

Die Erstellung eines Flächennutzungsplanes soll der Städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden dienen. Ein Flächennutzungsplan ist die 1. Stufen der Bauleitplanung. In dem Plan werden die bestehenden und die in der Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt. Es ist damit eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung.

Ansprechpartner

1 – Erfordernis

Ein Bebauungsplan ist nach dem Flächennutzungsplan die 2. Stufe der Bauleitplanung. Dieser soll die Art und Weise der möglichen Bebauung in einem abgegrenzten Gebiet regeln. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung können die Gemeinden mit den Bebauungsplänen die städtebauliche Entwicklung steuern.

Ansprechpartner